Flurfördertechnik Roth

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen oder zukünftigen Lieferverträge, sofern sie nicht vertraglich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller unsere Lieferbedingungen als rechtsverbindlich an. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen sowie 

Nebenabreden, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.Preise

Alle Angebotspreise sind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, in EURO netto Kasse ohne jeden Abzug bei Lieferung ab Beuren ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Anfuhr. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Im Übrigen beruhen unsere Preise auf den heutigen Kosten für Material und Lohn. Wir behalten uns eine Preisberichtigung vor, wenn sich Material- und Lohnkosten bis zum Zeitpunkt der Auslieferung ändern.

3. Zahlungen

Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Kaufpreis sofort zu zahlen. Zahlungen mittels Wechsel oder Scheck gelten erst nach Einlösung als bewirkt. Wechseldiskont und Wechseldiskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Dienstleistungsrechnungen sind nicht skontierbar und sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Aufrechnungen mit etwaigen Gegenansprüchen und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind dem Besteller nicht gestattet. Ebenso ist er nicht berechtigt, Zahlungen im Hinblick auf unsere Garantieverpflichtungen zu verweigern.

4. Lieferfristen

Vereinbarte Lieferfristen rechnen vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, für Versand ab Lager. Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, infolge Verkehrs- und Betriebsverzögerungen oder durch Arbeitskämpfe entstehen. Alle die Ereignisse, soweit sie außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, gelten als höhere Gewalt und berechtigen uns, die Erfüllung der Fristen angemessen zu verlängern.

5. Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Die Lieferung gilt, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, von uns als vollzogen, sobald sie der Bahn, Post oder dem Spediteur übergeben ist, bei Lieferung mit eigenen Fahrzeugen, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat. Bei Lieferungen auf Abruf durch den Besteller geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehende Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) als Sicherung für Saldorechnung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs, ohne uns zu verpflichten. Die so entstandene neue Sache bleibt somit unser Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche gemäß Absatz 1. Pfändungen und Beschlagnahmungen unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Erzeugnisse von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Die Vorbehaltsware darf bis zur vollständigen Bezahlung vom Besteller nicht weiterveräußert werden, denn wir nehmen den erweiterten Eigentumsvorbehalt in Anspruch. Im Falle einer Zahlungseinstellung oder eines Konkurs- oder Vergleichsantrages (gerichtlich oder außergerichtlich) auf Seiten des Bestellers sind wir in Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts zur sofortigen Rücknahme unserer Erzeugnisse und zum Schadenersatz berechtigt, ohne dass es eines Vorgehens unsererseits bedarf.

7. Abtretungsverbot

Eine Abtretung der Forderungen des Bestellers gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Garantie

Für die Güte der von uns gelieferten Waren geben wir, solange die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden, bei normaler Beanspruchung und richtiger Behandlung vom Tage des Gefahrenübergangs ab gerechnet eine Gewährleistung. Die Garantiezeit beträgt für Neugeräte ein Jahr. Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, dass wir uns verpflichten, alle diejenigen Teile nach unserer Wahl auszubessern oder durch neue Teile zu ersetzen, die während der Garantiezeit nachweislich infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft geworden sind. Die Beweislast trägt in jedem Fall der Besteller. Er hat die aufgetretenen Mängel uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen und muss jede Möglichkeit geben die Mängel festzustellen und zu beseitigen. Verspätete Anzeige hat den Verlust aller Ansprüche aus der Garantieerklärung zur Folge. Alle sonstigen Gewährleistungsansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden sowie Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch, soweit sie in Bedingungen der Unterlieferanten enthalten sein sollten. Eine Haftung wegen Produktionsausfall ist ausgeschlossen. Die schadhaften Teile werden im Falle der Neulieferung unser Eigentum und sind vom Besteller unverzüglich nach Feststellung etwaiger Fehler verpackt und spesenfrei an uns einzusenden. Dem normalen Verschleiß unterliegende Teile sind von der Garantie- und Ersatzpflicht ausgeschlossen. Bei etwaigen durch den Besteller oder Dritte ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entfällt die Garantie in vollem Umfang; außerdem leisten wir für solche Arbeiten keine Vergütungen.

8.1. Garantie Gebrauchtgeräte

Für Gebrauchtgeräte und Ersatzteile wird grundsätzlich keine Gewährleistung übernommen. Es sei denn, es liegt hierfür eine vertragliche Regelung vor.

9. Gefahrenübergang

Die Gefahr einer Beschädigung, einer Zerstörung oder eines Verlustes der von uns gelieferten Erzeugnisse geht zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Verladung auf das Fahrzeug des Empfängers bzw. des Spediteurs beginnt.

10.Übernahmebedingungen

Der Kaufgegenstand gilt mit der Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert.

11. Kaufrücktritt

Bei Kaufrücktritt, seitens des Bestellers, wird eine Abstandszahlung von 22% vom Nettokaufpreis berechnet und für die Zeit von der Auslieferung der bestellten Ware bis zum Kaufrücktritt wird eine Miete, nach den üblichen Tagessätzen, berechnet.

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